In Österreich hat die steirische Arbeiterkammer in 30 Einzelklagen gegen das Datingportal Parship einen Erfolg errungen.

Konkret ging es um die Beschwerden zahlreicher User, wonach Parship bei vorzeitiger Kündigung von Kunden einen hohen Wertersatz forderte. Wer sein Abo bei Parship nach kurzer Probezeit storniert hat, wurde kräftig zu Kasse gebeten. „Wenn Kunden innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss von ihrem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch machen, zahlt Parship nicht den gesamten Mitgliedsbetrag zurück, sondern behält in der Regel einen Großteil als Wertersatz ein.“, so ein Experte der Arbeiterkammer. In vielen Fällen handelte es sich um mehrere hundert Euro. Dieser Betrag sei völlig überhöht, so der OGH.

Geschäftspraktik nicht rechtskonform

Parship hat diese hohen Wertersatz-Forderungen im Verfahren mit einem besonderen Aufwand bei Vertragsabschluss argumentiert, der etwa aufgrund der Erstellung eines Persönlichkeitstests und eines Porträts entstehe. Der OGH sieht darin aber eben keinen besonderen Aufwand, weil Persönlichkeitstest und Porträts automatisch computergeneriert werden.

Auch die sogenannten „garantierten Kontakte“ sind laut Urteil für die vereinbarte Gesamtleistung nicht maßgebend. Der OGH bestätigt: Die Geschäftspraktik ist rechtswidrig und wird untersagt. Die Datingbörse darf nur einen Bruchteil vom bisher verrechneten Betrag einbehalten.

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